Alles über Steuern in Spanien verstehen

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Als zukünftiger Expatriate erwägen Sie einen Immobilienkauf in Spanien . Ihr Ziel könnte sein, ein Haus (oder eine Wohnung) zu erwerben , Ihren Ruhestand dort zu verbringen , dort ein angenehmes Wohnumfeld zu finden oder rentable Investitionen zu tätigen. Unabhängig von der Art Ihres Projekts sollten Sie wissen, dass Sie durch Investitionen in Spanien gegenüber den Steuerbehörden rechenschaftspflichtig sind. Diese Informationen könnten Sie bereits dazu veranlassen, sich die Frage zu stellen: "Was sind die verschiedenen Arten von Steuern in Spanien und wie gehen Sie damit um, um bei meiner Immobilieninvestition erfolgreich zu sein?" ""

 

Es ist logisch: Diese Frage beunruhigt mehr als einen Immobilienkäufer in Spanien. Glücklicherweise haben unsere Experten lange Untersuchungen zum spanischen Steuersystem durchgeführt. Sie geben Ihnen die Ergebnisse dieser Umfrage in diesem Mini-Steuerleitfaden für Rentner, Arbeitnehmer und Immobilieninvestoren.

 

Spanische Besteuerung versus französische Besteuerung: Welche Unterschiede?

 

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Steuersystemen ist die Quellensteuer an der Quelle - wie unten erwähnt. Darüber hinaus gibt es im Gegensatz zu Frankreich in Spanien keine Wohnsteuern.

 

Die verschiedenen Arten von Steuerregelungen in Spanien

 

Steuern sind (neben Lizenzgebühren und Sonderbeiträgen) eine der drei Arten der Besteuerung in Spanien. Ohne erschöpfend zu sein, können diese Steuern wie folgt aufgeführt werden:

 

● Einkommensteuer (IRPF und IRNR);       

● Grunderwerbsteuer (ITP);       

● Grundsteuer oder IBI (Grundsteuer) usw.       

 

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Für wen gelten sie?

 

Das spanische Steuerrecht unterscheidet einen gebietsansässigen von einem gebietsfremden Spanier. Je nachdem, ob Sie den einen oder den anderen Status haben, sind Sie dann anders als die Einkommensteuer steuerpflichtig. Diese Steuer, die an der Quelle vom Gehaltseinkommen abgezogen wird, muss nach einer festgelegten Steuerskala deklariert und gezahlt werden.

 

Soweit dies möglich ist, sieht das spanische Steuerrecht jedoch vor, dass bestimmte Kategorien französischer Expatriates (nach französisch-spanischem Recht und im Namen des Steuerwohnsitzes) nicht doppelt besteuert werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der französischen Botschaft in Spanien (https://es.ambafrance.org/ Vous-etes-Resident-Fiscal-en-Espagne).

 

Auf der anderen Seite wird die Einkommensteuer für Selbstständige nicht an der Quelle erhoben. Sie muss von letzterer vierteljährlich an die Gemeinde gezahlt werden - in Form eines Steuervorschusses von 20% ihres Nettoeinkommens.

 

Welche Art von Einkommensteuer für einen spanischen Einwohner?

 

Denken Sie vor allem daran, dass die Anerkennung als spanischer Einwohner bestimmten unwiderruflichen Bedingungen unterliegt, unter anderem, dass Sie mindestens 183 Tage in Spanien leben und es zum Lehen Ihrer wirtschaftlichen Interessen oder zum Zentrum Ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Somit müssen grundsätzlich alle Einwohner einen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben. Es unterliegt daher der Einkommensteuer (oder "Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas" - IRPF - auf Spanisch).

 

Der niedrigste Einkommensteuersatz beträgt 19%. Die höchste Rate beträgt 45%. Sind vom IRPF ausgenommen, unter anderem Entschädigung für Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, Zulagen, Leistungen und Sozialhilfe…

 

Welche Art von Einkommensteuer für einen nicht in Spanien ansässigen Personen?

 

Obwohl ein nicht spanischer Einwohner keinen steuerlichen Wohnsitz hat, kann er durch den Besitz von Immobilien, die für den persönlichen Gebrauch, die Vermietung oder den Verkauf bestimmt sind, Einkommen erzielen. In diesem Fall unterliegt es unter anderem der Einkommensteuer für Gebietsfremde (oder "Impuesto sobre la Renta de no Residentes" - IRNR - auf Spanisch).

 

Der Steuersatz für diese jährliche Steuer hängt von der Nutzung unserer Immobilie ab. Eine Rentnerin oder ein nicht ansässiger Beamter, der eine eigene Unterkunft genießt, unterliegt einem Steuersatz zwischen 1,1% und 2% des Katasterwerts dieser Unterkunft. Ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich für eine Mietinvestition entscheidet, unterliegt einer Steuer von 19% des Einkommens, das er daraus erzielt.

 

Die ITP: Eine Steuer, über die wenig gesagt wird?

 

Die Steuer auf die Übermittlung des kulturellen Erbes (oder "Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales" - ITP - auf Spanisch) ist eine allgemein übersehene Steuer. Jeder Immobilienkauf in Spanien (Altimmobilien) unterliegt jedoch dem ITP. Diese „Steuer auf die Übertragung von Eigentumsurkunden“ ist vom Käufer spätestens 30 Tage nach dem Kaufdatum oder der Unterzeichnung des Kaufvertrags zu zahlen. Jede autonome Gemeinschaft, die in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, legt ihre eigene Rate fest.

 

In Katalonien beispielsweise sind es rund 10% (bei einem Immobilienkauf von weniger als 1.000.000 €). Sie beträgt rund 11% (bei einem Immobilienkauf über 1.000.000 €). In einigen Fällen kann die ITP-Rate jedoch um bis zu 5% gesenkt werden.

 

Steuern in Spanien: Was ist mit dem IBI in der Praxis?

 

Die Grundsteuer - oder Grundsteuer (IBI, "Impuesto sobre Bienes Inmuebles" auf Spanisch) - ist die erste obligatorische Steuer, der Sie als Grundbesitzer in Spanien gegenüberstehen müssen. Diese jährliche Steuer gilt für Einwohner und Nicht-Spanier. Es ist an die Gemeinde zu zahlen, in der sich Ihr Eigentum befindet. Es variiert von einer autonomen Gemeinschaft zur anderen.

 

Die Methode zur Berechnung der Grundsteuer basiert auf dem Katasterwert des Grundbesitzes. Aus dieser Berechnung ergibt sich eine steuerpflichtige Summe, die einem Koeffizienten zwischen 0,4% und 1,3% dieses Wertes entspricht.

 

Die Liste der Steuern ist hier nicht vollständig, es gibt andere Steuern (indirekt), die sich auf Eigentumsrechte oder den Kauf von Immobilien in Spanien beziehen: Mehrwertsteuer, Vermögenssteuer, Steuern auf Urkunden dokumentierte rechtliche usw.

 

So sehr Sie daran interessiert sind, mehr über Steuern und den Erfolg Ihrer Immobilieninvestition in Spanien zu erfahren, wird unsere Immobilienagentur die professionelle Pflicht erfüllen, Ihnen zu helfen. Ein einfacher Kontakt, und der Prozess wird gestartet!

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