Das Spanische Golden Visa

Das Goldene Visum wurde am 27. September 2013 von der spanischen Regierung genehmigt. Es ermöglicht Ausländern, Nicht-Europäern, in Immobilien in Spanien zu investieren. Es ermächtigt Investoren, Fachleute und Unternehmer, ein Aufenthaltsvisum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Der Erhalt dieser Zertifikate kann jedoch erst erworben werden, nachdem zahlreiche Bedingungen erfüllt wurden. Die erste Verpflichtung ist die Höhe der Investition. Letzteres muss mindestens 500.000 € ohne Steuern betragen. Sie können auch für einen höheren Betrag in Bankeinlagen bei spanischen Unternehmen oder in Bankunternehmen für einen Mindestbetrag von einer Million Euro investieren. Sie können in Staatsschulden mit einem Wert von mindestens einer Million Euro investieren.
Damit Spanien wieder eine bessere Wirtschaft erreichen kann, setzt das Land auf diese Investitionen, um Arbeitsplätze zu schaffen, sozioökonomische Auswirkungen zu erzielen und einen Beitrag zu wissenschaftlichen und technologischen Innovationen zu leisten. Dank dieser Berechtigungen machen Sie ein gutes Praktikum und können mit Ihrer ganzen Familie frei in Europa reisen: Ehepartner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder oder wirtschaftlich abhängige Eltern.
Wer kann dieses spanische Visum beantragen?
Eine der ersten Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums ist, dass Sie über 18 Jahre alt sind. Trotzdem müssen Sie außereuropäische Staatsbürger sein, in Spanien kein Strafregister geführt haben oder die Einreise in eines der Schengen-Länder verweigert haben. Darüber hinaus müssen Sie im Besitz einer Foreigner Identification Number (NIE) sein und in Spanien eine gültige Krankenversicherung abgeschlossen haben. Schließlich müssen Ihre finanziellen Mittel ausreichen, um in Spanien zu leben. Ein bestimmter Betrag ist erforderlich. Sie entspricht derzeit 533 € pro Monat und für jedes Familienmitglied.
Was sind die obligatorischen Dokumente für diese Art von Investition?
Vor jedem Visumantrag legen Sie Ihren Reisepass und den Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Krankenversicherung vor. Trotzdem werden Sie Ihre Investitionsabsichten und den verfügbaren finanziellen Betrag (in Übereinstimmung mit dem erforderlichen Betrag) nachweisen. Das Visum für Sie als Investor und für alle anderen Familienmitglieder muss beim spanischen Konsulat, in dem Sie leben, beantragt werden. Im ersten Jahr haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis, für die nächsten zwei Jahre erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Letzteres wird dann automatisch alle fünf Jahre erneuert, sofern Sie einen Vermögenswert mit einem Mindestwert von 500.000 € behalten. Nach dem Absenden der Datei dauert es ein bis drei Monate, bis die Vereinbarung eingeht.
Was sind die Stärken dieses Visums?
Mit diesem Visum müssen Sie im Gegensatz zu anderen Aufenthaltsgenehmigungen nicht mindestens sechs Monate pro Jahr in Spanien wohnen. Ebenso ermöglicht es Ihnen Bewegungsfreiheit im gesamten Schengen-Raum, dh in den meisten Teilen der Europäischen Union. Die Autorisierung wird problemlos akzeptiert. Mit dieser Vereinbarung erhalten Sie sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis. Als Investor können Sie Ihre Familie problemlos mitbringen. Schließlich können Sie dieses Visum selbst beantragen, aber Sie können auch einen Vertreter benennen, einschließlich einer Immobilienagentur, der die erforderlichen Schritte in Ihrem Namen unternimmt.
Was sind die Steuervorschriften in Spanien für Investoren?
Wenn Sie sich nicht für einen Wohnsitz in Spanien entscheiden, werden Ihr weltweites Einkommen und Ihr Vermögen im Land nicht besteuert. Auf der anderen Seite müssen Sie Steuern auf den Kauf Ihrer spanischen Immobilie und auf den Wert Ihres Vermögens zahlen, wie z. B. Mieteinnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie ... Zum Zeitpunkt der Investition sind Sie Sie müssen Steuern auf die Übertragung des Eigentums zahlen. Es ist ein Prozentsatz zwischen 4 und 11%, abhängig von seiner geografischen Lage. Sie müssen auch die Notargebühren in Höhe von 1% auf den Wert der Immobilie bezahlen. Schließlich zahlen Sie im Falle eines Verkaufs eine Steuer auf den Kapitalgewinn.
Wer ist berechtigt, Ihnen bei der Erlangung des Goldenen Visums zu helfen?
Wenn das Visum leicht akzeptiert wird, bleibt die Tatsache bestehen, dass die Verwaltungsverfahren nicht immer einfach sind. Es gibt bereits den Erwerb der Immobilie (n), das Sprachproblem, die Zertifizierung der vielen Dokumente, einschließlich derer, die Ihre Investition belegen ... Unsere französischsprachige Immobilienagentur in Spanien an der Costa Brava bietet Ihnen begleiten und beraten Sie bei Ihrem Immobilienkaufprojekt in Spanien. Sie profitieren von unserer Erfahrung mit einheimischen und ausländischen Kunden und können vor allem in Ihrer Muttersprache kommunizieren
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