Vermietung in Spanien: die Vorschriften

blog banner image

Spanien ist ein Land, das viele Investoren anzieht, die gute Angebote im Immobiliensektor finden möchten. Vor kurzem hat das Land neue Vorschriften für die Vermietung erlassen, die vor dem Start gute Kenntnisse erfordern. Entdecken Sie in diesem Artikel die neuen Bestimmungen für den Kauf von Mietobjekten in Spanien .

Das neue Mietgesetz in Spanien

Das am 6. März 2019 in Kraft getretene neue Regulierungsgesetz der spanischen Regierung soll Mietern in Mietwohnungen einen besseren Schutz bieten . Es wurden verschiedene Punkte bearbeitet, darunter: die Dauer der Mietverträge der Mietpreis und ihre Entwicklung, die Vertragsregeln usw.

1- Die Dauer der Mietverträge

Die neuen Regeln haben eine Verlängerung der Laufzeit der neuen Mietverträge festgelegt . Wenn der Mieter eine "juristische Person" ist, erhöht sich die Dauer der Unterkunft auf sieben Jahre und kann um maximal drei Jahre verlängert werden, anstatt der drei Jahre plus einer, die zuvor in Kraft war.

Im Einzelfall beträgt die Mietdauer nun maximal fünf Jahre und kann um drei Jahre verlängert werden, wenn keine Partei am Ende des Mietverhältnisses zurücktritt. Somit ist ein langfristiger Mietvertrag, dessen Laufzeit auf zehn oder elf Monate begrenzt ist, in keiner Weise gültig.

Wenn der Eigentümer nach Ablauf der fünf Jahre den Mietvertrag nicht verlängern möchte, muss er dies dem Mieter innerhalb von vier Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses ausdrücklich mitteilen. Diese Frist beträgt zwei Monate, wenn der Mieter seinen Mietvertrag nicht fortsetzen möchte. Beachten Sie, dass die Benachrichtigung, den Mietvertrag nicht fortzusetzen, schriftlich erfolgen muss.

Für den Fall, dass die Entscheidung, die Unterkunft zu räumen, während der Verlängerungsfrist von drei Jahren getroffen wird, kann der Mieter dies zum jährlichen Termin tun, während er den Eigentümer einen Monat zuvor immer schriftlich benachrichtigt.

Lassen Sie uns erwähnen, dass der Eigentümer in den neuen Mietverträgen in Spanien die Möglichkeit hat, seine Unterkunft zurückzugewinnen, wenn er sie zu einem Hauptwohnsitz für sich selbst oder seine Familie machen möchte. Er muss den Mieter jedoch zwei Monate im Voraus benachrichtigen und dies muss im Mietvertrag im Voraus festgelegt werden. In diesem Fall kann er nicht davon Gebrauch machen.

2- Kaution, Miete und Zahlungsfrist

Nach den neuen Gesetzen kann der Eigentümer eine zweimonatige Anzahlung verlangen , die auf drei Monate verlängert werden kann, aufgeteilt zwischen Anzahlung und Garantie. Die Kaution muss jedoch je nach Gebiet an eine spezialisierte Organisation gezahlt werden, die für die Aufbewahrung des genannten Betrags verantwortlich ist.

In Bezug auf die Miete kann der Eigentümer andererseits vom Mieter nicht mehr als eine Monatsmiete im Voraus verlangen. Fügen wir hinzu, dass der Mietpreis jedes Jahr vom Eigentümer erhöht werden kann, dieser jedoch den geltenden Index nicht überschreiten darf, der im Allgemeinen zwischen 1 und 2% variiert .

Die monatliche Mietzahlungsfrist für Anmietungen in Spanien wird auf den 5. eines jeden Monats festgelegt. Es darf das Datum des 7. nicht überschreiten; Andernfalls kann der Eigentümer ab dem 8. einen Räumungsantrag beim spanischen Sozialdienst genehmigen.

Einige Klauseln gelten jetzt als null und nichtig

Die neuen Mietbestimmungen in Spanien machen daher bestimmte Klauseln ungültig, die zuvor von den Eigentümern verwendet wurden. Hier sind ein paar :

● Mietrevision: Bisher halbjährlich schreibt das neue Gesetz vor, dass es künftig jährlich durchgeführt werden muss und auf dem IPC-Index basiert .       

● Zugang des Eigentümers zur Immobilie: Der Eigentümer kann sich nicht mehr spontan zum Mieter einladen, der heute der einzige ist, der berechtigt ist, ihn die Unterkunft betreten zu lassen.       

● Die Zahlung verschiedener Gebühren wie IBI Hausratversicherung Steuern auf Hausmüll oder Eigentumswohnungen muss vom Eigentümer und nicht mehr vom Mieter bezahlt werden.       

● Der Vermieter kann seine Befugnis zur Entlassung des Mieters nicht mehr missbrauchen, wenn dieser sich nicht weigert, mehr als eine Monatsmiete im Voraus zu zahlen;       

● Verlängerbare Einjahresverträge sind nicht mehr gültig.       

● Die Abschaffung der Steuer auf Eigentumsübertragungen, auch bekannt als " Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales " ( ITP ).       

Diese wenigen aufgeführten Klauseln sind Teil eines Sets, das nicht mehr das Recht hat zu sein und gegen das sich die Mieter wenden können. Mit Hilfe einer Immobilienagentur können Sie all diese Fallstricke vermeiden, die Sie teuer werden könnten.

 

Welche Konsequenzen für den Eigentümer mit den neuen Vorschriften?

Das neue Mietgesetz in Spanien hat Konsequenzen für den Vermieter.

● Bei größeren Arbeiten hat letzterer die Möglichkeit, die Miete bis zu einer Grenze von 20% zu erhöhen, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.       

● Vermieter sind nun verpflichtet, die Provision im Rahmen des Mietvertrags an Immobilienmakler zu zahlen. Bisher mussten die Mieter jedoch entweder die Hälfte oder alle bezahlen;       

● die Notwendigkeitsklausel, die es einem Eigentümer ermöglicht, langfristig gemietetes Eigentum für den persönlichen Gebrauch zurückzugewinnen;       

● Der Eigentümer kann beim Ein- und Ausstieg eines Mieters eine Bestandsaufnahme durchführen.       

● Alle Arbeiten, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung von Immobilien erforderlich sind, müssen vom Eigentümer ausgeführt werden.       

● Der Eigentümer hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für den Fall, dass der Mieter aus Gründen, die nicht mit der Art der Unterkunft selbst zusammenhängen, vorzeitig abreist.       

● Die Kaution muss an eine Institution gezahlt werden, die sie aufbewahrt.       

● Die Immobilie muss vom Eigentümer repariert werden, wenn der Mieter abreist       

 

Ein Immobilienprojekt an der Costa Brava?

Füllen Sie das Formular aus, indem Sie unten klicken. Unsere Berater werden sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um Ihr Projekt zu besprechen.

Sie können uns auch unter kontaktieren +34 872 268 850

   Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
   Newsletter abonnieren

Diese Seite ist durch recaptcha und Google geschützt Datenschutzbestimmungen und terms of services Suche

Schieben zum Aktivieren
>>