Immobilienwertschöpfung in Spanien

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Es ist eine bemerkenswerte Initiative, Immobilien fern von Ihrer Heimat zu erwerben. Ein solches Projekt verdient jedoch Beachtung im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen des gewünschten Landes. Es ist daher wichtig, sich an die Dienste lokaler Immobilienverkäufer zu wenden. Hier sind die Grundsätze für die Berechnung des Immobiliengewinns, wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, die Sie übertragen oder verkaufen möchten.


Was bedeutet "Mehrwert"?

In Spanien unterliegt der Verkauf einer bestimmten Steuer, die auf einem Referenzwert mit dem Titel "Immobiliengewinn" basiert. Dieser Wert liegt nur vor, wenn die Immobilie zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis verkauft wird. Um Ihnen einen besseren Hinweis auf die Berechnung zu geben, sollten einige Punkte geklärt werden.

Immobiliengewinn oder -verlust

Wenn eine Immobilie verkauft wird, wird eine sehr einfache Berechnung durchgeführt. Es besteht aus einer schnell berechneten Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Immobilie und dem Preis, zu dem die Immobilie erworben wurde. Abhängig von diesem Unterschied können wir sagen, dass es ein Gewinn oder ein Verlust ist.

● Wenn die Differenz positiv ist, sprechen wir von einem Immobiliengewinn, der auch als „Immobiliengewinn“ bezeichnet wird. Dies unterliegt einer bestimmten Besteuerung für jeden Verkäufer, unabhängig davon, ob er in Spanien wohnt oder nicht. Abhängig von Ihrem Status sind die Wiederherstellungsraten und -methoden jedoch unterschiedlich.       

● Wenn die Differenz negativ ist, sprechen wir von einem Kapitalverlust. In dieser Situation wird der Verkäufer nicht besteuert.       

Grundkapitalgewinnsteuer in Spanien

Kapitalgewinne aus der Übermittlung von Waren, die zu einem niedrigeren Preis als dem beim Verkauf erzielten erworben wurden, unterliegen in den meisten derzeitigen Steuersystemen der Besteuerung. Am häufigsten sind solche, die sich aus der Veräußerung von Aktien, Anleihen, Edelmetallen und Immobilien ergeben.

 

In einigen Ländern gibt es Steuern, die dieses steuerpflichtige Ereignis unabhängig voneinander zuordnen, beispielsweise die Einkommensteuer (Kapitalgewinne aus Wertpapieren) in Frankreich. In Spanien hingegen werden diese Vorgänge im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF), der gebietsfremden Einkommensteuer (IRNR) oder der Unternehmenssteuer besteuert ) nach der Identität des Steuerpflichtigen und seinem Wohnsitz.

 

Wenn Sie als natürliche Person von Steuervorteilen profitieren können, geschieht Folgendes, wenn Sie Immobilien und Anteile in Spanien verkaufen. Unabhängig davon, ob Sie ein Einwohner oder ein Nicht-Einwohner sind, finden Sie hier die wesentlichen Informationen, die Sie benötigen.

Kapitalertragssteuer für in Spanien ansässige Personen

 

Das Einkommen der natürlichen Person wird als allgemeines Einkommen und Spareinkommen klassifiziert. Kapitalgewinne aus Investitionen und Immobilien gelten als Spareinnahmen.

 

Der Steuersatz, den spanische Staatsbürger für diese Kapitalgewinne zahlen müssen, hängt von der erzielten Leistung ab, die wie folgt angewendet werden muss:

● Der Steuersatz beträgt 19% bei einem Kapitalgewinn von bis zu 6000 Euro.       

● Der Steuersatz beträgt 21% für einen Kapitalgewinn zwischen 6.000 und 50.000 Euro.       

● Der Steuersatz beträgt 23% bei einem Kapitalgewinn von 50.000 Euro oder mehr.       

Steuerbefreiungen für Kapitalerträge

 

Wenn sich aus dem Verkauf von Immobilien ein Gewinn ergibt, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte mit diesen Vorgängen verbundene Kosten gedeckt werden.

Steuerbefreiung für Waren, die vor 1995 erworben wurden

 

Einwohner Spaniens, die am oder vor dem 31. Dezember 1994 Immobilien erworben haben, erhalten bestimmte Ermäßigungen. Um davon zu profitieren, muss der Vermögenswert für weniger als 400.000 Euro verkauft worden sein.

 

Die Reduzierung wirkt sich nur auf den bis zum 20. Januar 2006 angesammelten Gewinn aus und entspricht diesen Prozentsätzen:

● 11,11% in Immobilien.       

● 25% in Aktien.       

● 14,28% in den restlichen Kapitalgewinnen.       

Steuerbefreiung für die Wiederanlage in den Hauptwohnsitz

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz übertragen und das Geld in den Kauf eines anderen Hauptwohnsitzes reinvestieren, müssen Sie keine Kapitalertragssteuer zahlen. Es gibt bestimmte Bedingungen für die Befreiung von der Einkommensteuer, um für die Reinvestition in den Hauptwohnsitz wirksam zu werden. Sie haben zum Beispiel den Fall, dass sich die Ware in einem Land der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums befinden muss.

Steuerbefreiung für den Verkauf des Hauptwohnsitzes von Personen über 65 Jahren

 

Das spanische Recht sieht auch eine Steuerbefreiung für Kapitalerträge für Personen über 65 Jahren vor, die ihren Hauptwohnsitz verkaufen, unabhängig davon, ob sie den erzielten Gewinn reinvestieren oder nicht. Wenn Sie also planen, Ihr Haus zu verkaufen und sich diesem Alter nähern, ist es besser zu warten, bis Sie 65 Jahre alt sind.

Kapitalertragssteuer für Gebietsfremde in Spanien

 

Jeder Kapitalgewinn aus dem Verkauf oder der Übertragung von Vermögenswerten in Spanien unterliegt einer festen Steuer von 24% für Gebietsfremde. Dieser Satz beträgt 19%, wenn die Person in einem anderen Land der Europäischen Union, in Island oder in Norwegen wohnt.

 

Darüber hinaus kann seit 2015 jeder, der in einem Land der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums wohnt und mit Spanien ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen geschlossen hat, von der Befreiung von der Wiederanlage in Spanien profitieren ein Hauptwohnsitz. Dieser neue Hauptwohnsitz muss nicht unbedingt in Spanien sein.

Planen Sie Immobilien in Spanien zu erwerben?

 

Lassen Sie sich von unseren in Spanien ansässigen Immobilienexperten während des gesamten Verfahrens begleiten. Sie analysieren Ihren Fall auf personalisierte Weise und finden die beste Lösung. Wir gehören zu den Benchmarks für Immobilien in Spanien, insbesondere in den Regionen Malaga, Marbella oder Costa Del Sol. Dies ist umso mehr ein Grund, uns das gesamte Verfahren für den Erwerb oder Verkauf von Immobilien anzuvertrauen Ihre Immobilie in Spanien.

 

                                  


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