Touristenvermietung in Spanien: Vorschriften

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Besetzen Sie Ihre Unterkunft in Spanien nur teilweise? Oder haben Sie speziell für die Vermietung investiert? Es ist möglich, Ihren Einkauf rentabel zu machen, indem Sie ihn vorübergehend mieten. Es sind jedoch einige Vorschriften zu beachten, bevor Sie sich an die Vermietung Ihrer Immobilie wagen.

Die gesetzliche Verpflichtung einer Touristenlizenz

Die Vermietung Ihrer Unterkunft muss systematisch den spanischen Behörden gemeldet werden, um eine Touristenlizenz zu erhalten. Diese Lizenz wird vor Ort erworben, dh der Antrag auf Erteilung muss beim Rathaus der Stadt gestellt werden, in der sich die zu vermietende Immobilie befindet. Diese Lizenz ist obligatorisch: Ohne sie riskieren Sie Strafen, indem Sie Ihr Eigentum Touristen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Lizenz nur eine kurzfristige Touristenmiete erlaubt, die 31 Tage nicht überschreitet. Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist, dass Sie während des Zeitraums, in dem Sie Ihre Immobilie zur Verfügung stellen, keinen Zugang dazu haben: Sie sind verpflichtet, Ihre gesamte Unterkunft und nicht nur einen Teil davon zu mieten.

Der Hauptzweck dieser touristischen Lizenzen ist die Regulierung des saisonalen Mietmarktes. Das gemäßigte Klima an der Costa Brava im Nordosten Kataloniens macht diesen Ort zu einer Region, in der der Tourismus fast das ganze Jahr über in vollem Gange ist. Katalonien hat 2011 die Gesetzgebung in Kraft gesetzt, die es privaten Eigentümern erlaubt, ihre Immobilie zu mieten. Viele der dort befindlichen Unterkünfte sind für die Vermietung von Touristen bestimmt und die einfache Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder sogar Tripadvisor hat zu Missbrauch und Unzufriedenheit von professionellen Hoteliers geführt.

Die Touristenlizenz ist die Versicherung für den Mieter, um von den Garantien der geltenden Hygienestandards und der Bewohnbarkeit der Unterkunft (zur Verfügung gestellte Ausrüstung, Möbel usw.) zu profitieren.

Die Bedingungen für den Erhalt der Lizenz

Nicht alle Anfragen von Vermietern, die ihre Immobilie in Spanien mieten möchten, werden genehmigt. Zunächst werden in einigen der touristischsten Städte die Touristenlizenzen eingefroren, was dazu führt, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Dann ist es notwendig, dass die Unterkunft mehrere Kriterien erfüllt:

● Die Unterkunft muss über die Mindestausstattung verfügen, damit die Mieter sofort installiert werden können.       

● Die verschiedenen Benutzerhandbücher und sonstigen Anweisungen zur Unterkunftsausstattung müssen den Mietern zugänglich sein.       

● Bettwäsche und Haushaltswäsche müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein, um pro Bewohner der Unterkunft einen Ersatz zu ermöglichen.       

● Jeder Raum muss ein Fenster haben.       

● Fenster müssen mit Fensterläden oder anderen Elementen ausgestattet sein, die das Licht isolieren.       

● Die Unterkunft muss für Sommermieten (von Mai bis September) mit einer Klimaanlage ausgestattet sein. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Anmietungen zwischen Oktober und April.       

● Mieter müssen in der Lage sein, ein Erste-Hilfe-Set in der Unterkunft zu finden.       

● Die Räumlichkeiten müssen nach dem Verlassen der Mieter gereinigt werden.       

● Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsgegenstände ist erforderlich.       

● Informationen zu öffentlichen Bereichen und Hausregeln müssen übermittelt werden.       

Alle diese Bedingungen sind entscheidend für die Erlangung der für die saisonale Vermietung der Wohnung erforderlichen Touristenlizenz.

Die Auswirkungen für die Eigentümer

Es ist wichtig zu verstehen, wie Sie dieses Einkommen melden sollten.

Sind Sie ständiger Wohnsitz in Spanien? Das Nettoeinkommen aus der Vermietung von Touristen muss dann bei der Erstellung der Einkommensteuer für in Spanien ansässige Personen angegeben werden (IRPF: Impuesto sobre la Renta de la Personas Físicas ). Das Gesetz sieht keine Steuerermäßigung für Kurzzeitmieten vor.

Lebst du außerhalb des Landes? Sie müssen eine vierteljährliche Rendite zahlen. Diese Mieteinnahmen gelten als Rendite des Immobilienkapitals. Sie müssen alle Einnahmen angeben und der Steuersatz für Bürger der Europäischen Union beträgt 19%, verglichen mit 24% außerhalb der EU.

Dies ist nicht alles. Wenn Sie außerhalb Spaniens wohnen, müssen Sie auch jährlich die Einkommenssteuer für Nichtansässige zahlen, die 19% von 1,1% des Katasterwerts des unbeweglichen Vermögens entspricht, wenn Sie in der EU und bei 24% von 1,1% für Einwohner außerhalb der EU. Es ist Sache des Eigentümers, die Steuer zu berechnen und die IRNR-Erklärung auszufüllen, im Gegensatz zu der Grundsteuer, die direkt vom Ort geltend gemacht wird.

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