Steuervorschriften für französische Rentner in Spanien

Wenn Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, das angenehme Klima Spaniens für Ihren Ruhestand zu nutzen , ist es normal, sich verschiedene Fragen zu den dadurch entstehenden Steuern zu stellen.
Im Allgemeinen müssen Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie mindestens sechs Monate im Jahr in einem fremden Land wohnen, Ihr gesamtes Einkommen in diesem Land angeben. Dies ist eine Regel, die für alle Einwohner der Europäischen Union gilt.
Da Spanien Teil Europas ist, ist es nicht von dieser Regel ausgenommen. Wenn Sie die französische Staatsangehörigkeit besitzen und länger als sechs Monate im Jahr in Spanien leben, müssen Sie Ihr Einkommen der spanischen Verwaltung melden.
Steuern für französische Rentner in Spanien
Die Besteuerung von Rentnern in Spanien erfolgt nach dem Grundsatz, dass die erhaltenen Renten dem Arbeitseinkommen entsprechen. Infolgedessen wird Ihre Rente genauso besteuert wie die eines Arbeitnehmers. Es geht darum, den IRPF zu bezahlen.
Wenn ein Rentner ein Einkommen aus der sozialen Sicherheit erhält, wird ein Teil vom Staat wie für aktive Menschen direkt über die Einkommenssteuer abgezogen. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen, die eine große Anzahl von Rentnern betreffen können.
• Sie sind möglicherweise von der Steuer befreit. wenn Ihr Renteneinkommen weniger als 22.000 € pro Jahr beträgt.
• Wenn Sie als Rentner zusätzlich zu Ihrem Renteneinkommen aus beweglichen Anlagen noch einmal von der Steuer befreit sind, sofern sein Einkommen nicht mehr als 1.600 € pro Jahr beträgt.
• Obwohl Waisen, dauerhafte oder schwere Invalidenrenten, Verstümmelungs- oder Unterhaltsrenten per Gerichtsbeschluss deklariert werden müssen, werden sie bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt.
• Schließlich betrifft die letzte Befreiung dieses Mal die Zahlung einer zweiten Rente, die aus dem Ausland kommen kann. Wenn die Summe von 1.500 € pro Jahr nicht überschritten wird, gilt die Befreiung. Wenn Sie andererseits diesen Betrag überschreiten, wird die Befreiung nicht an der Obergrenze von 22.000 €, sondern an 14.000 € festgelegt.
Bei welcher Verwaltung sollten Sie Ihre Erklärung abgeben?
In der Tat ist es notwendig, Ihre Aufenthaltsbedingungen zu überprüfen, um zu wissen, in welcher Verwaltung Sie Ihr Einkommen angeben müssen. Zunächst muss ein Steuerwohnsitz entweder in Frankreich oder in Spanien definiert werden. Wenn Sie sich für Spanien als Hauptwohnsitz entscheiden, wird die Einkommenserklärung an die spanische Verwaltung gerichtet.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss man sich auf das französisch-spanische Übereinkommen und insbesondere auf Artikel 18 stützen. Ohne auf Einzelheiten der Gesetzgebung einzugehen, sieht das Gesetz vor, dass die vom französischen Staat gezahlte Rente steuerpflichtig sein muss Spanisch, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Land angegeben haben. Eine Ausnahme gilt weiterhin für den Fall, dass das vom französischen Staat gezahlte Geld den erbrachten Dienstleistungen entspricht. In diesem Fall kann Ihre Rente nicht für die Berechnung der Einkommensteuer in Spanien verwendet werden, sondern wird stattdessen in Frankreich verwendet.
Nehmen wir das Beispiel eines Zollinspektors, der beschlossen hat, in den Ruhestand zu treten, und der seinen steuerlichen Wohnsitz im iberischen Land definiert. Da er die französische Staatsangehörigkeit besitzt, muss die Rente, die er erhält, in Frankreich und nicht in Spanien angegeben werden.
Wenn der pensionierte Zollinspektor jedoch Immobilieninvestitionen in Spanien getätigt hat, muss er sein Immobilieneinkommen den spanischen Steuerbehörden und nicht dem französischen Staat melden.
Wenn die in Spanien lebende Person nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzt, muss die Erklärung über ihren Ruhestand in Spanien abgegeben werden, auch wenn die Rente aus Frankreich stammt und nicht der französischen Verwaltung unterliegt.
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